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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Fassung 2003)


1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Die AGBs werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, Sie gelten auch für künftige Geschäfte. Kunden sind sowohl die juristischen als auch die natürlichen Personen. FLORE Übersetzungen erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Kunden

Über besondere Ausführungsformen der Übersetzung (z.B. Lieferung auf Datenträgem, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung, Belichtungsfilme, etc.) hat der Kunde FLORE Übersetzungen zu unterrichten. Der Verwendungszweck (Beglaubigung, Veröffentlichung, etc.) der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Kunde an FLORE Übersetzungen einen Abzug zur Korrektur zu übergeben. Die zur Erstellung der Übersetzung benötigten Hintergrundinformationen und Unterlagen (dem Kunden bekannte Fachbegriffe in Glossarform, Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungserläuterungen, Nennung des Bestimmungslandes, etc.) hat uns der Kunde unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten seitens des Kunden ergeben, können FLORE Übersetzungen nicht angelastet werden. Eine Haftung für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unrichtige oder unvollständige Übertragung oder durch missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstextes entstehen, ist ausgeschlossen.

3 Angebote und Preise

Sofern nicht abweichend geregelt, sind alle Angebote und Preise von FLORE Übersetzungen freibleibend und unverbindlich. Sie können ohne gesonderte Mitteilung den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden. Die Preise gelten in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise ohne Steuer, Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.

4 Leistungsumfang / Ausführung

FLORE Übersetzungen verpflichtet sich, einen vom Kunden vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in einer anderen Sprache wiederzugeben und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß und mentalitätstreu nach den allgemein gültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen.

Eine beim Kunden eingeführte individuelle Fachterminologie wird nur dann berücksichtigt, wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, z.B. Vorübersetzungen oder Wortlisten, bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Fachausdrücke werden ansonsten in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

Wir dürfen uns zur Ausführung aller Geschäfte, wenn wir es nach unserem Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll halten, Dritter bedienen. Kontakte zwischen dem Kunden und dem von uns beauftragten Dritten bedürfen unserer Genehmigung.

5 Auftragserteilung

Der Kunde erteilt FLORE Übersetzungen die Aufträge in elektronischer oder in sonstiger Form. Aufträge kommen nur zustande, wenn sie von uns schriftlich (in elektronischer oder sonstiger Form) bestätigt worden sind. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen von Aufträgen gelten nur vorbehaltlich unserer schriftlichen Bestätigung.

6 Lieferfristen und Teillieferung

Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Liefertermine sein. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen.
Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist und er schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Die Haftung wird in Höhe der Vergütung (Rechnungsbetrag) begrenzt.

7 Annahme

Die Annahme der Leistung bzw. Lieferung, einschließlich Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt der Kunde die Annahme ab oder unterlässt er die Annahme, dann befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet uns für alle entstehenden Schäden.

8 Störungen, höhere Gewalt, Netzwerk- und Serverfehler, Viren

FLORE Übersetzungen haftet nicht für Schäden, die durch Störung unseres Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netz- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von uns nicht zu vertretenden Hindernisse entstehen. Wir sind in diesen Ausnahmefällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn wir aus einem wichtigen Grunde unseren Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließen bzw. einschränken. Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Unsere EDV-Anlagen werden regelmäßig auf Viren überprüft. Bei Lieferungen von Dateien ist der Kunde für eine endgültige Virenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zuständig. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche werden von FLORE Übersetzungen nicht anerkannt.

9 Haftung / Reklamationen

9.1 - Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Übersetzung getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, fertigen wir die Übersetzung des Textes sach- und fachgerecht nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information an.

9.2 - Erhebt der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen, keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche. Rügt der Kunde innerhalb dieser 7-Tages-Frist einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben.

9.3 - Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl die Übersetzung oder die Leistung nachzubessern, umzutauschen, zu mindern oder zu wandeln. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Die Höhe der Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt.

9.4 - Wir haften in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Rückgriffhaftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wir haften nicht für Übersetzungsfehler, die vom Kunden durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserliche (auch teilweise) Ausgangstexte verursacht wurden. Gibt der Kunde den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, vor allem wenn sie zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er keinen Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist.Gibt der Kunde nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, lässt er uns vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen oder druckt ohne unsere Freigabe, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten.
Werden wir aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt uns der Kunde in vollem Umfang von der Haftung frei.
Für vom Kunden beigestellte Materialien, Auftragskomponenten, gegebene Eigenschaftszusicherungen, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften und dergleichen übernehmen wir, falls nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Absprachen getroffen worden sind, keinerlei Haftung, Wir sind nicht verpflichtet, diese im Sinne des Produkthaftungsgesetzes und/oder des BGB auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Normen zu prüfen. In diesen Fällen haftet der Kunde uneingeschränkt und stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter bereits zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme vollumfänglich frei.

10 Abtretung


Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

11 Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, berechnen wir dem Kunden das Honorar unmittelbar nach Fertigstellung der Übersetzung. Unser Honorar ist innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückbehaltung fällig und per Überweisung, per Scheck, per Kreditkarte oder bar zu begleichen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner sind wir berechtigt, unter vorheriger Ankündigung das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehende Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen. Der in Verzug geratene Kunde ist verpflichtet, gelieferte, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren auf Verlangen an uns herauszugeben. Ferner sind wir im Verzugsfall berechtigt, die banküblichen Kreditzinsen vom Verzugstage an zu berechnen.

12 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware oder Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Bis dahin hat der Kunde kein Nutzungsrecht. Sofern die Ware oder Leistung für einen Dritten erfolgte, behalten wir uns das Recht vor, diesen Dritten auf unsere offen stehende Forderung und die daraus resultierende Unrechtmäßigkeit der Verwendung der Ware oder Leistung hinzuweisen und eventuell von diesem die Begleichung der ausstehenden Beträge sowie der uns in Verbindung damit entstandenen Unkosten zu verlangen. Bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden bleibt die gelieferte Ware oder Leistung einschließlich aller anhängigen Rechte unser Eigentum.

13 Urheberrechte

Werden wir aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt uns der Kunde in vollem Umfang von der Haftung frei. Das Urheberrecht der Dienstleistung bleibt bei uns (bei dem Übersetzer, Schriftsetzer, Grafiker, usw.). Die Abtretung des Urheberrechts muss jeweils vereinbart werden.

14 Geheimhaltung

Alle Texte werden vertraulich behandelt und wir verpflichten uns, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die uns im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für den Kunden bekanntwerden. Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, FLORE Übersetzungen und möglichen Erfüllungsgehilfen kann wegen der nicht auszuschließenden externen Eingriffsmöglichkeiten keine absolute Geheimhaltung vertraulicher oder geheimer Inhalte gewährleistet werden.

15 Versand, Übertragung

Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehler- oder schadhafte Übertragung der Texte, deren Verlust oder Beschädigung sowie deren Verlust auf dem nicht elektronischen Transportwege haften wir nicht.

16 Änderung der AGBs

FLORE Übersetzungen ist zu jeder Zeit berechtigt, die AGBs ohne Vorankündigung zu ändern, wird aber auf Verlangen immer für deren richtige Erteilung sorgen.

17 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen FLORE Übersetzungen und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig gilt für alle Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile der Sitz von FLORE Übersetzungen in der Bundesrepublik Deutschland.

18 Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung der gleichen wirtschaftlichen Ergebnisse vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.